Keine Suizidhilfe, aber Respekt vor der Entscheidung von Bewohner*innen

Pressemitteilung

Augustinum veröffentlicht Positionspapier „Zum Umgang mit dem assistierten Suizid“

München. In den Einrichtungen des Augustinum gibt es keine Suizidhilfe durch Mitarbeiter*innen, zugleich aber Respekt vor der freien Entscheidung von Bewohner­*innen, die sich zu einem Suizid entschließen. Das ist der Kern eines Positionspapiers „Zum Umgang mit dem assistierten Suizid“, das die Augustinum Gruppe heute veröffentlicht hat. Das Augustinum betreibt unter anderem 23 Seniorenresidenzen mit bundesweit rund 7.500 Bewohner*innen.

„Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 das Recht des Menschen auf ein selbstbestimm­tes Sterben formuliert und das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verworfen. Entwürfe zur Neuregelung des Themas haben Anfang Juli im Bundestag keine Mehrheit gefunden, sodass wir hier weiter ohne gesetzliche Regelung bleiben. Umso wichtiger ist es uns im Interesse von Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen, selber eine verantwortliche und nachvollziehbare Haltung einzunehmen“, erklärte der Vorsitzende der Augustinum Geschäftsführung, Joachim Gengenbach, zur Vorlage des Positionspapieres, das in den vergangenen Jahren in einem breiten Meinungsbildungsprozess mit Beschäftigten aller Fachrichtungen des Unternehmens erarbeitet wurde.

Das Augustinum begleite Menschen wertschätzend und professionell bis zum Ende ihres Lebens, heißt es in dem Papier. Dieses Versprechen gelte auch im Fall einer freien Suizidentscheidung weiter. Dabei seien die gute Palliativversorgung in den Einrichtungen des Augustinum, das auf Gemeinschaft basierende Konzept, vielfältige Angebote und die psychosoziale Begleitung wichtige suizidpräventive Faktoren. Bewohner*innen, Klient­*innen und Patient*innen fänden im Augustinum ein lebensbejahendes Umfeld.

Ein assistierter Suizid solle immer nur eine letzte Option bleiben. In den Senioren­residenzen verfügten die Bewohner*innen über das Hausrecht für ihre Wohnung. Daher seien hier nach Entscheidung der Bewohner*innen ein assistierter Suizid und gegebenenfalls auch der Zutritt von Sterbehilfeorganisationen möglich.

Dass Mitarbeiter*innen Hilfe zum Suizid leisten, lehnt das Augustinum aber ab. „Sofern Mitarbeiter*innen willens und in der Lage sind, können sie auf Wunsch von Bewohner*innen, zu denen innerhalb des professionellen Rahmens eine persönliche Beziehung entstanden ist und die einen Sterbeentschluss gefasst haben, bis zum letzten Atemzug bei dem sterbenden Menschen wachen“, heißt es im Papier. Zu einer solchen Begleitung könne aber niemand verpflichtet werden. Mitarbeiter*innen, die eine solche Aufgabe übernehmen, will das Augustinum durch Supervision und Reflexion eng begleiten.

Das Positionspapier ist im Internet unter www.augustinum.de/positionen veröffentlicht. „Wir wollen uns damit für Kunden und Interessenten ebenso wie für die Belegschaft transparent machen und verstehen das Papier auch als einen Beitrag für die weiteren Diskussionen in Kirche und Diakonie“, erklärte Augustinum Geschäftsführer Joachim Gengenbach.

Über die Augustinum Gruppe

Das Augustinum betreibt bundesweit 23 Seniorenresidenzen, zwei stationäre Pflege­einrichtungen vorwiegend für Menschen mit Demenz, die Augustinum Klinik München, die Pädagogischen Einrichtungen mit Frühförderstellen, Tagesstätten, Werkstätten, Förderbereichen, Wohnstätten, Schulen und Internaten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit geistiger und Mehrfachbehinderung, Hörschädigung und besonderem Förderbedarf sowie in der Regionalgesellschaft Augustinum Berchtesgadener Land verschiedene Pflegeangebote, Pflegeschule, betreutes Wohnen, Kinderkrippe und Kindergarten, Wohngruppen der Jugendhilfe und Kurbetrieb. Das Augustinum ist gemeinnützig und Mitglied im Diakonischen Werk der evangelischen Kirche.

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