Missbrauch in evangelischer Kirche und Diakonie

Pressemitteilung

München. In der evangelischen Kirche und ihrer Diakonie gibt es deutlich mehr Fälle sexualisierter Gewalt als bislang bekannt. Das ist das Ergebnis einer Studie des Forschungsverbundes „ForuM – Forschung zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen in der Evangelischen Kirche und Diakonie in Deutschland“, die heute (25.01.2024) in Hannover veröffentlicht wurde. Die unabhängige Studie hatte in den vergangenen Jahren im Auftrag von EKD und Diakonie Ausmaß und Begünstigungsfaktoren sexualisierter Gewalt im Zeitraum von 1946 bis 2020 mit dem Schwerpunkt auf minderjährige Betroffene untersucht.

Im Augustinum sind aus der Historie Fälle sexualisierter Gewalt aus den Anfängen des 1956 eröffneten Schülerheims in München-Pasing bekannt. Gegen zwei leitende Mitarbeiter wurde damals, soweit sich das heute noch nachvollziehen lässt, Strafanzeige gestellt. Einer von ihnen entzog sich demnach einer Freiheitsstrafe durch die Flucht ins Ausland, der andere verbüßte eine langjährige Haftstrafe. Aus der jüngeren Vergangenheit ist aus dem Bereich der Behindertenhilfe der Verdacht eines Übergriffs zwischen zwei Klienten bekannt; der Verdacht hat sich, nachdem Strafanzeige gestellt wurde, in den Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden bislang jedoch nicht erhärtet. Weiter ist der Übergriff eines Mitarbeiters einer Pflegeeinrichtung gegen einen damals minderjährigen Kollegen bekannt. Auch hier erfolgte eine Strafanzeige, der Täter wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen, von Menschen mit Behinderung und anderen Betreuten wird in den Einrichtungen des Augustinum seit jeher sehr ernst genommen und durch Präventionskonzepte und detaillierte Verfahrensanweisungen zur Vermeidung von sexualisierter und anderer Gewalt, zur Aufarbeitung von Verdachtsfällen und zur angemessenen Begleitung Betroffener umgesetzt. Die Fürsorge gilt dabei Schüler*innen und betreuten Menschen in den Einrichtungen, aber auch den Mitarbeiter*innen, die ebenfalls von Übergriffen und Gewalt betroffen sein können. Umfangreiche Regelungen gelten dazu in den Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, in den Schulen und Internaten sowie in der Pflege im Augustinum. Die Ausweitung auf weitere Bereiche ist in Arbeit. Ansprechpersonen und weitere Möglichkeiten, um auf mögliche Verstöße namentlich oder anonym hinzuweisen, sind in der gesamten Augustinum Gruppe eingerichtet.

Menschen in besonderen Lebenssituationen Freiräume zu eröffnen und zu erhalten, ist der Auftrag aller Einrichtungen des Augustinum. Im Zentrum steht dabei die verlässliche Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben. Dem Schutz vor Übergriffen und Gewalt gilt daher in allen Einrichtungen eine besondere Aufmerksamkeit.

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