Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuung

Dießen am Ammersee

Vortrag von Ralf Peschmann, Syndikus-Anwalt der Augustinum-Gruppe, Geschäftsleitung München

Jeder Mensch hat das Recht zu entscheiden, ob und welche medizinischen Maßnahmen für ihn ergriffen werden. Daher benötigen Ärztinnen und Ärzte für jede Behandlung die Zustimmung des Betroffenen. Wie aber stellt man den Willen eines Menschen fest, wenn er nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern? Und welche Person verhilft einem solchen Willen zur Geltung und unterstützt den Betroffenen außerdem bei der Bewältigung des Alltags?

Wer sicherstellen will, dass kein anderer über das Ob und das Wie der ärztlichen Behandlung entscheidet, kann in einer Patientenverfügung festlegen, ob er bestimmte medizinische Maßnahmen wünscht oder ob sie unterlassen werden sollen. Ferner kann er eine Person bestimmen, die seinen Willen durchsetzt und ihn – abgesehen von medizinischen Fragen – im Alltag vertritt.

Der Syndikus-Anwalt der Augustinum-Gruppe, Ralf Peschmann, erklärt in seinem Vortrag, was es mit Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzlicher Betreuung - unter Berücksichtigung des Notvertretungsrechts für Ehegatten - auf sich hat und gibt Gestaltungshinweise.

Ort

Theater

Uhrzeit
15:30 Uhr - 17:00 Uhr
Eintritt
frei
Veranstaltungsart
Informationsvortrag
Vortragende/-r
Ralf Peschmann, Justiziar Augustinum Geschäftsleitung
Veranstaltungsreihe
Augustinum aktuell