Europäisch denken

Fördermagazin

Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen

Da die aktuelle Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen, welche zur Umsetzung der UN Goals konzipiert wurde, nach 10 Jahren 2020 ausgelaufen ist, forderte das Europäische Parlament die Kommission auf, eine neue und verbesserte Strategie zu erarbeiten.

Um Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen den Boden zu entziehen, sollen deren Rechte geschützt, deren individuelle Bedürfnisse stärker berücksichtigt und grundsätzlich eine inklusive Gesellschaft gefördert werden. In der EU gibt es ca. 100 Millionen Menschen mit Behinderungen. 50,6% von ihnen haben eine Beschäftigung (bei Nichtbehinderten sind es 78%, Stand 2017). Ein knappes Drittel der Menschen mit Behinderungen sind von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht (bei Nichtbehinderten waren es im Jahr 2018 nur 19,2%). Das Wahlrecht in der EU wird etwa 800.000 Menschen mit Behinderungen verweigert.

"Die EU soll in Zukunft eine führende Rolle einnehmen bei der Förderung der Rechte behinderter Menschen. Das Europäische Parlament fordert eine enge Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Organisationen und den Menschen mit Behinderung."

Außerdem müssen deren Rechte in allen Politikbereichen mit einbezogen werden, um einen gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsversorgung, Beschäftigung, öffentlichen Verkehrsmitteln und Wohnraum zu erhalten. Auch die gegenseitige Anerkennung von Behinderungen, elche in einigen EU Ländern durch den „EU-Behindertenausweis“ besteht, soll ausgedehnt werden. Da der Begriff „Behinderung“ unterschiedlich interpretiert werde, müsse eine gemeinsame Definition festgelegt werden. Zu den konkreten Initiativen, die bereits eingeleitet wurden, gehört der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit, durch den eine Zugriffsmöglichkeit auf Produkte wie auf Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen geschaffen wird, so zum Beispiel in Bezug auf Tablets, Smartphones, Geldautomaten oder E-Books. Auch der barrierefreie Webzugang ermöglicht ihnen Zugang zu Online-Diensten sowie Online-Daten, da, wie es die entsprechende Richtlinie vorschreibt, Websites und Apps barrierefrei sein müssen, welche beispielsweise von Krankenhäusern, Gerichten oder Universitäten betrieben werden.

Die Europäische Kommission hat ihre Vorschläge für eine neue Strategie im Jahr 2021 vorgelegt. >

Ein Artikel von Jutta Behnke aus dem EUROPAblatt der Samuel-Heinicke-Fachoberschule Ausgabe 1, Seite 22, 25. Juni 2020