Die Mauer muss weg!
Kolumne von Christian Topp
Juristisch gesehen existieren hauptsächlich drei Formen von Mauern: Grenzwände, Nachbarwände und Einfriedungen. Wer also unbedingt Streit mit seinen Grundstücksnachbarn oder -nachbarinnen sucht, sollte sich die formale Definition dieser Begriffe im Vorfeld genau anschauen. Denn rund 15 bis 25 Prozent aller privatrechtlichen nachbarschaftlichen Streitigkeiten werden gerichtlich dem sogenannten „Gartenzaun-Komplex“ zugeordnet.
Besonderes Erregungspotenzial besitzt ein Mauer-Fall, der sich gerade vor den Toren von München abspielt. Dort gibt es entlang des Ufers eines kleinen Bachs einen Spazierweg, den Anwohner, Hundebesitzer und Familien seit jeher gern benutzen. Nun aber versperrt eine provisorische, doch durchaus massive Mauer den Weg. Der private Grundbesitzer eines winzigen Wegstücks hat sie errichtet – angeblich, um gegen Vandalismus vorzugehen. Der Mauerbauer freilich konnte bisher nicht persönlich ausfindig gemacht werden. Seine Nachbarn haben ausgesagt, dass er nicht vor Ort wohne.
Eigentlich kein größeres Problem. Man könnte im Sinne des Gemeinwohls die Mauer ja einfach abreißen. Diesem Schritt wiederum hat das Grundgesetz in Artikel 14 erhebliche Hürden vorangestellt. Demnach ist in Deutschland der Schutz des Privateigentums als Grundrecht garantiert. Die Hürden für eine Enteignung sind hoch. Den bisherigen Nutzerinnen und Nutzern des Wegs bleibt im Moment nur die Hoffnung auf eine gütliche Einigung. Mehr als 2.500 Menschen haben mittlerweile eine Petition unterschrieben. Ihr Ziel: Die Mauer muss weg!
Mauern begleiten die Menschen seit vielen Jahrtausenden. Sie helfen bei statischen Problemen, können trennen, dämmen, speichern, dienen zur Dekoration, als Sitzgelegenheit oder gliedern den Raum. Manche aber wurden nur gebaut, um das Fremde abzuwehren – in der Sprache ihrer Erbauer heißt das dann: vor den Fremden zu schützen.
1935 stellte Bertolt Brecht in einem Gedicht die durchaus originelle Frage: „Wohin gingen an dem Abend, wo die Chinesische Mauer fertig war, die Maurer?“ Natürlich gibt es auf diese rhetorische Frage keine Antwort. Pedantisch könnte man einwenden, dass die Chinesische Mauer niemals fertig gebaut worden ist. Sie gilt zwar mit fast 22.000 Kilometern Länge unangefochten als das längste Bauwerk der Welt. Rund 2.000 Jahre lang wurde mal hier und mal dort an ihr herumgewerkelt. Aber ihre ursprüngliche Funktion, die Abwehr der Fremden aus dem Norden, hat sie nur bedingt erfüllen können. Da geht es dieser Mauer, die in Wirklichkeit ja eher ein Geflecht aus mehreren unzusammenhängenden Bauwerken ist, nicht anders als den meisten berühmten Mauern und Wallanlagen der Weltgeschichte.
Teile des römischen Limes zum Beispiel, wie der britannische Hadrianswall oder die obergermanischen Palisadenanlagen, erfüllten nur zwei bis drei Jahrhunderte lang einigermaßen ihre Schutzfunktion. Das Verhältnis von Aufwand und Nutzen scheint aus heutiger Sicht eher unrentabel gewesen zu sein. Die monumentalen Mauern von Troja galten einst als uneinnehmbar. Erst diesen Sommer zeigte Christopher Nolans Film „Die Odyssee“ auf, wie man mit List und Tücke selbst solche Hindernisse überwinden kann. Manchmal kommt es eben nur darauf an, ob man vor oder hinter der Mauer sitzt.
Das gilt natürlich auch für die Mauer, die Deutschland 10.311 Tage, also rund 28 Jahre, in zwei Hälften getrennt hat. Einst unter fadenscheinigen Begründungen als „antifaschistischer Schutzwall“ erbaut, offenbarte sie schnell ihr wahres Gesicht. Sie war nichts anderes als eine Gefängnismauer, die ihre DDR-Insassen mithilfe von bewaffneten Grenzpatrouillen, scharfen Wachhunden und Selbstschussanlagen vor dem Aufbruch in eine andere Welt „beschützte“. Das Schicksal dieses Bauwerks sollte all die Politiker, Despoten und Oligarchen abschrecken, die heutzutage wieder vorhaben, „eine Mauer zu bauen“.



