Gesetzliche und andere Anforderungen

Anforderungen

Mit ihren Nachhaltigkeitszielen hat sich die Diakonie verpflichtet, bereits bis zum Jahr 2035 klimaneutral sein zu wollen. Als Mitglied der Diakonie ist es uns wichtig, nicht nur die Klimaziele im Auge zu haben. Die UN-Nachhaltigkeitsziele gehen über die ökologische Dimension hinaus. Besondere Bedeutung für unsere Arbeit im Augustinum haben die sozialen Ziele, im Blick auf unsere Angebote, aber auch im Blick auf unsere Arbeitsbedingungen. Mehr zur Haltung des Augustinum zum Thema Nachhaltigkeit.

Der europäische Green Deal soll den Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft schaffen,

  • die bis 2050 keine Netto-Treibhausgase mehr ausstößt,
  • die ihr Wachstum von der Ressourcennutzung abkoppelt,
  • die niemanden, weder Mensch noch Region, im Stich lässt. 
    (vgl. Europäische Kommission)

Klimaneutralität bedeutet, dass der Mensch durch seine Aktivität das Klima nicht in Summe beeinflusst:

  • Treibhausgasneutralität bezieht sich auf Aktivitäten, bei denen entweder keine Treibhausgase in die Atmosphäre abgegeben oder die Emissionen vollständig durch negative Emissionen ausgeglichen werden.
  • CO2-Neutralität bezeichnet Aktivitäten, durch die kein CO2 emittiert wird oder entstandene CO2-Emissionen vollständig kompensiert werden. Andere Treibhausgase wie Methan, Stickstoffoxide oder Lachgas sind hierbei nicht berücksichtigt. 

Die EU-Kommission hat auf Basis der Ziele des Pariser Klimaabkommens sowie der Agenda 2030 der Vereinten Nationen einen Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzsystem veröffentlicht. Dessen Ziel ist es, die Kapitalflüsse auf den Umbau einer nachhaltigen Wirtschaft auszurichten, Nachhaltigkeit stärker in das Risikomanagement zu integrieren und die Transparenz nachhaltiger Finanzprodukte zu fördern. Daraus ergeben sich neue Anforderungen an Immobilien (Taxonomie), an die Berichterstattung (CSRD = Corporate Sustainability Reporting Directive) sowie an Informationen zur Nachhaltigkeit bei der Kreditvergabe (MaRisk = Mindestanforderungen an das Risikomanagement). 

Seit dem Jahr 2023 ist zudem das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in Kraft getreten, über dessen Umsetzung das Augustinum jährlich einen Bericht abgeben wird.