Geldauflagen

Unterstützung für die Arbeit mit Menschen in besonderen Lebenslagen

Wie können Sie mit Geldauflagen helfen? 
Als Richter, Staatsanwalt oder Finanzbehörde können Sie durch die Vergabe von Geldauflagen einen wichtigen Beitrag zu mehr Freiräumen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in besonderen Lebenslagen leisten.
 

Informationen für Gerichte und Staatsanwaltschaften

Als gemeinnützige Stiftung des öffentlichen Rechts engagieren wir uns für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren in besonderen Lebenssituationen.

Im Zentrum der Spendenprojekte steht die Begleitung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit geistiger oder Mehrfachbehinderung sowie die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Hörschädigung oder erhöhtem Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung.

           Sonderkonto für Geldauflagen
           Augustinum Stiftung (Evangelische Bank)
           IBAN: DE37 5206 0410 0105 2595 68
           BIC: GENODEF1EK1

So wirkt Ihre Geldauflage!

Mit 650 Euro können wir ein iPad für unsere sonderpädagogischen Schulen anschaffen. Dieses unterstützt die Lese- und Sprachfähigkeit der Kinder mit einer Hörschädigung und hebt Sprach- und Verständnishürden auf. 

Schüler des Landschulheim Elkofen

Mit 3.000 Euro können Kindern und Jugendlichen unserer Heilpädagogischen Tagesstätte an einem inklusives Theaterprojekt teilnehmen, wodurchBegegnungen und Freundschaften zwischen Kindern mit und ohne geistige Behinderung entstehen und Angste abgebaut werden.

Dankeschön für die Spende an den FC-Bayern-Hilfe e.V.

Mit 5.000 Euro können Bewohner*innen unserer Wohngruppen für Menschen mit einer geistigen Behinderung mit dem Trikot der Lieblingsmannschaft trainieren und werden fit für das inklusive Fußballturnier.

Outdoor-Memory in der Otto-Steiner-Schule des Augustinum

Ab 10.000 Euro ist es uns möglich, in unseren Pädagogischen Einrichtungen dringend benötigte Förderhilfen anzuschaffen oder besondere Angebote umzusetzen. Wie z.B. die Sinnespausenspiele für Kinder mit Autismus, die damit in der Pause zur Ruhe kommen.

Zwei Kinder schauen von ihrem Lieblingsplatz aus nach unten in die Kamera

DIe besonderen Rückzugsräume und Lieblingsecken für ca. 120 Kinder mit Autismus reduzieren Konflikte und ermöglichen Selbstbestimmung. Für die Ausstattung der 13 Gruppenräumen der Heilpädagogischen Tagesstätte werden noch 300.000 Euro benögtigt.

Weitere Informationen zu Geldauflagen

Gerne stellen wir Ihnen Material zu Verfügung, das den Verfahrensablauf erleichtert. Dies beinhaltet gesonderte Überweisungsträger und Adressaufkleber mit unserer Anschrift und der Kontoverbindung sowie Informationen über die Arbeit der Augustinum Stiftung.

  • Überweisungsträger mit dem Eindruck "keine Spende" im Sinne des § 10b EStG
  • Aufkleber mit Anschrift und Angabe des Geldauflagenkontos
  • Allgemeine Informationen über die Arbeit und Projekte der Augustinum Stiftung

Hier anfordern >

Wir verwenden die Geldauflagen ausschließlich für die in der Satzung vorgesehenen Zwecke nach §52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 4, 5, 7 und 10 AO.

Jugend- und Altenhilfe

öffentliches Gesundheitswesen

Behindertenfürsorge

Bildung und Erziehung

Kunst

Hier erhalten Sie einen Einblick in unsere Projekte und Erfolge.
Mit unserem Fördermagazin halten wir Sie gerne auf dem Laufenden

 

Wir informieren die zuweisende Behörde zeitnah über den Eingang (oder Nichteingang) zugewiesener Geldauflagen. Am Jahresanfang informieren die zuständigen Oberlandesgerichte und die Generalstaatsanwaltschaften über die Höhe der Zuweisungen und Zahlungen von Geldauflagen des abgelaufenen Kalenderjahres.

Wir führen ein separates Konto für Geldauflagen.
Für dieses Sonderkonto stellen wir separate Überweisungsträger mit dem Vermerk „Nicht von der Steuer absetzbar“ bereit.

Unser Sonderkonto für Geldauflagen
Augustinum Stiftung (Evangelische Bank)
IBAN: DE37 5206 0410 0105 2595 68
BIC: GENODEF1EK1

Haben Sie Fragen zu einem Zahlungseingang?
Wenden Sie sich gerne persönlich an uns >

Bitte überweisen Sie Ihre Geldauflage oder Ihr Bußgeld ausschließlich auf unser oben genanntes Geldauflagenkonto. Nur so können wir es richtig einordnen und dem Gericht fristgerecht bestätigen.

Bitte beachten Sie:

dass bei der Zahlung unbedingt das Aktenzeichen des Gerichtes anzugeben ist. Nur so kann Ihre Zahlung zugeordnet und dem Gericht bestätigt werden

dass wir für solche Zahlungen keine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) ausstellen dürfen

dass wir nicht über Ratenzahlungen oder Fristverlängerungen entscheiden dürfen. Bitte wenden Sie sich dafür an das zuständige Gericht.

Sie haben weitere Fragen zu Ihrer Spende, zu einer Einrichtung oder einem Projekt?
Wir freuen uns, mit Ihnen in Kontakt zu kommen!
So erreichen sie uns >

Kontakt

Wir sind für Sie da!

Bei Fragen zum Thema Geldauflagen freuen wir uns über Ihren Anruf, Ihre E-Mail oder Ihre Post.

Augustinum Stiftung
Spenden und Engagement
Stiftsbogen 74
81375 München
spenden(at)augustinum.de

Samuel Bayer
Ansprechpartner Geldauflagen
Telefon 089 70 98 512
E-Mail samuel.bayer(at)augustinum.de