Ob Hausgarten oder gewerbliches Objekt – alle uns anvertrauten Grünanlagen pflegen wir individuell und hochwertig. Im Vorfeld beraten wir Sie kostenlos und machen Ihnen danach ein maßgeschneidertes Angebot. Die vereinbarten Leistungen erbringen wir termingerecht und zu attraktiven Preisen. Außerdem pflegen wir einen engen Kontakt zu unseren Auftraggebern.
Alle Unternehmen ab 20 Arbeitsplätzen sind per Gesetz verpflichtet, 5 % ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Erfüllen sie diese Quote nicht, fordert der Staat eine gestaffelte Ausgleichsabgabe ein. Mit Aufträgen an Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) können sie diese Ausgleichsabgabe allerdings reduzieren.
Die Augustinum Werkstätten sind nach § 142 SGB IX staatlich anerkannt. Deshalb dürfen wir die erbrachte Arbeitsleistung auf unserer Rechnung gesondert ausweisen – ganz zu Ihrem Vorteil: Durch die Zusammenarbeit mit den Augustinum Werkstätten können Sie 50 % der erbrachten Arbeitsleistung auf Ihre zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen. Damit sparen Sie bares Geld!
Sie haben Fragen oder möchten mehr Informationen erhalten? Wir freuen uns über Ihren Anruf, Ihre E-Mail oder Ihre Post.