Anmeldung

Bitte beachten Sie die einzelnen Schritte des Aufnahmeprozesses und die benötigten Unterlagen.

1. Bitte kontaktieren Sie zuerst das zuständige Jugendamt, um den Hilfebedarf zu klären.

In der Regel wird dazu ein aktuelles kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten gem. §35a SGBVIII benötigt.

2. Danach füllen Sie bitte unser Anmeldeformular aus.

Hier geht's zum Anmeldeformular>

3. Kennenlern- und Informationsgespräch

Wir laden Sie anschließend zu einem Kennenlern- und Informationsgespräch in Elkofen ein.

4. Probetage in Elkofen

Ihr Kind verbringt einige Tage zur Probe in Elkofen.

5. Aufnahme

Die Entscheidung über die Aufnahme wird von allen Beteiligten (Eltern, Kind, Jugendamt, Schul- und Internatsleitung) gemeinsam getroffen.

Schulgeld

Mit Abschluss des Schulvertrags wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 60 Euro fällig.

Das Schulgeld beträgt 250,00 € im Monat (elf Monate pro Jahr, der Ferienmonat August ist ausgenommen). Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind widerruflich bis auf Weiteres von der Pflicht zur Schulgeldzahlung befreit, sofern das Schulgeld nicht ohnehin durch Dritte (z.B. vom zuständigen Jugendamt) übernommen wird.

Die Eltern müssen die Übernahme des Schulgelds zunächst beim zuständigen Jugendamt beantragen. Falls der Träger der Jugendhilfe für das Schulgeld daraufhin nicht aufkommt (durch Vorlage des ablehnenden Kostenübernahmebescheids des zuständigen Jugendamts nachzuweisen), erfolgt widerruflich bis auf Weiteres die Befreiung von der Schulgeldpflicht aufgrund des sonderpädagogischen Förderbedarfs.

Der Schulträger behält sich ausdrücklich vor, mit einer Ankündigungszeit von sechs Monaten auch von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wieder Schulgeld zu erheben. Sollte das Jugendamt diese Kosten dann nicht übernehmen, müssen sie die Eltern selbst tragen.

In sozialen Härtefällen kann ein Antrag an den Schulträger auf Schulgeldermäßigung/-erlass gestellt werden.