Lieferketten und Compliance

Nachhaltigkeit

Am 01. Januar 2023 ist das bundesweit geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten, mit dem Ziel, unternehmerische Sorgfaltspflichten entlang der eigenen Lieferketten auszuüben und somit Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken zu vermeiden.  

Teile der Sorgfaltspflichten sind ein kontinuierliches Risikomanagement sowie Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die in einem jährlichen Bericht festgehalten und durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geprüft werden. Zudem stellt ein Beschwerdemanagement sicher, dass Hinweise oder Verstöße im Sinne des Lieferkettengesetztes jederzeit niederschwellig gemeldet werden können.    

Das Augustinum kommt der Verantwortung des LkSG und der Compliance-Richtlinien aus Überzeugung nach und hat dies in seiner Grundsatzerklärung verankert. Zudem sensibilisieren wir unsere Geschäftspartner*innen mit unserem Verhaltenskodex.

Augustinum Gruppe - Grundsatzerklärung zur Achtung und Wahrung der Menschenrechte

Augustinum Gruppe - Verhaltenskodex für Geschäftspartnerschaften

Geschützte Rechtspositionen

Menschenrechtsverletzungen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1-11 LkSG:

  • Kinderarbeit  

  • Zwangsarbeit  

  • Formen der Sklaverei  

  • Missachtung von Arbeitsschutzstandards  

  • Missachtung der Koalitionsfreiheit  

  • Diskriminierung von Beschäftigten  

  • Vorenthalten eines angemessenen Lohns  

  • Menschenrechtsverletzungen durch Umweltschädigungen  

  • widerrechtliche Zwangsräumungen  

  • Gewalt durch Sicherheitskräfte 

Umweltbeeinträchtigungen nach  § 2 Abs. 2 Nr. 9 LkSG:

  • schädliche Bodenveränderung  

  • Gewässerverunreinigung  

  • Luftverunreinigung  

  • schädliche Lärmemission  

  • übermäßiger Wasserverbrauch 

  

Beschwerden

Über das Beschwerdesystem können Hinweise und Verstöße der Menschenrechte und umweltbezogenen Pflichten gemeldet werden.  

Bericht zum LkSG nach § 10 Absatz 2

Hier geht's zum Bericht 2023