Anmeldung

Bitte beachten Sie die einzelnen Schritte des Anmeldeprozesses und die benötigten Unterlagen. Die Anmeldung erfolgt nur über vorherige Terminvereinbarung.

Wer wird aufgenommen?

  • Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf Hören
  • Schüler*innen mit anderem sonderpädagogischen Förderbedarf
  • Schüler*innen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf (in diesem Falle wird ein Schulgeld erhoben)

Termine

Bitte beachten Sie: Die Anmeldung erfolgt nur über vorherige Terminvereinbarung. Termine können telefonisch unter 089 829 900-0 oder per Mail an sekretariat-shf(at)augustinum.de vereinbart werden.

Aufnahmeprozess

1. Termin vereinbaren

Bitte vereinbaren Sie zunächst einen Termin bei uns.

2. Anmeldeformulare

Füllen Sie im nächsten Schritt die entsprechenden Anmeldeformulare aus und bringen Sie diese vollständig ausgedruckt zum Anmeldetermin mit.

3. Anmeldetermin

Bitte bringen Sie die benötigten Unterlagen und Gutachten zum vereinbarten Anmeldetermin mit.

4. Aufnahme

Nach erfolgreicher Prüfung aller Unterlagen erfolgt die Aufnahme.

Benötigte Unterlagen

Für die Anmeldung füllen Sie bitte das Aufnahmeformular vollständig aus und beachten auch die Anlagen sowie das Informationsschreiben zum Masernschutzgesetz. 

Bitte bringen Sie folgende Dokumente zur Anmeldung mit:

  • Zeugnisse im Original oder als beglaubigte Fotokopie
  • zwei Passfotos (rückseitig mit Namen beschriften)
  • unterschriebener Lebenslauf 
  • Schüler*innen ohne Förderbedarf Hören erklären bitte in einem Motivationsschreiben, warum sie gerne an unsere Fachoberschule für Hörgeschädigte kommen möchten
  • noch mindestens drei Monate gültiger Personalausweis 
  • bei nicht zeitlich nahtlosem Übergang von einer Städtischen/Staatlichen Schule: Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses 
  • Im Fall einer Hörschädigung: Ton- als auch Sprachaudiogramme sowie ein schriftliches Wortgutachten zur Hörschädigung
  • Zum Nachweis einer Legasthenie: schulpsychologische Stellungnahme mit Vorschlag zum Nachteilsausgleich (bitte kein Gutachten vom Jugend- und Kinderpsychiater)
  • Schwerbehindertenausweis (sofern vorhanden)
  • Nachweis zum Masernschutz

Bitte beachten Sie, dass Gutachten nicht älter als zwei Jahre sein sollten .

 

 

Aufnahmegebühr

Mit Abschluss des Schulvertrags wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 60 Euro fällig.
 

Schulgebühr

Schüler*innen ohne sonderpädagogischem Förderbedarf

Für Schüler*innen ohne sonderpädagogischem Förderbedarf beträgt das Schulgeld 200,00 € im Monat (11 Monate pro Jahr, der Ferienmonat August ist ausgenommen). In sozialen Härtefällen kann ein Antrag an den Schulträger auf Schulgeldermäßigung/-erlass gestellt werden.

Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind widerruflich bis auf Weiteres von der Pflicht zur Schulgeldzahlung befreit, sofern das Schulgeld nicht ohnehin durch Dritte (insb. Träger der Jugendhilfe) übernommen wird. In den Fällen, in denen eine solche Schulgeldübernahme durch Dritte möglich erscheint, werden die Sorgeberechtigten daher aufgefordert werden, sich zunächst um eine Kostenübernahme zu bemühen. Falls das Schulgeld daraufhin nicht durch einen Träger der Jugendhilfe übernommen wird (durch die Vorlage des ablehnenden Kostenübernahmebescheids des zuständigen Jugendamts nachzuweisen), erfolgt auch in diesen Fällen widerruflich bis auf Weiteres die Befreiung von der Schulgeldpflicht aufgrund des sonderpädagogischen Förderbedarfs.