Anmeldung

Bitte beachten Sie die einzelnen Schritte des Anmeldeprozesses und die benötigten Unterlagen. Die Anmeldung erfolgt nur über vorherige Terminvereinbarung.

Wer wird aufgenommen?

  • Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf Hören
  • Schüler*innen mit anderem sonderpädagogischen Förderbedarf
  • Schüler*innen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf (in diesem Falle wird ein Schulgeld erhoben)

Informationen zur Anmeldung für neue Schüler*innen

Interessante Informationen zu unserer Schule finden Sie auf dem Padlet

Aufnahmeprozess

1. Termin vereinbaren

Bitte vereinbaren Sie zunächst einen Termin bei uns.

2. Anmeldeformulare

Füllen Sie im nächsten Schritt die entsprechenden Anmeldeformulare aus und bringen Sie diese vollständig ausgedruckt zum Anmeldetermin mit.
Anfrage zur Aufnahme (PDF)

3. Anmeldetermin

Bitte bringen Sie die benötigten Unterlagen und Gutachten zum vereinbarten Anmeldetermin mit.

4. Aufnahme

Nach erfolgreicher Prüfung aller Unterlagen erfolgt die Aufnahme.

Benötigte Unterlagen

Für die Anmeldung füllen Sie bitte das Aufnahmeformular vollständig aus und beachten auch die Anlagen sowie das Informationsschreiben zum Masernschutzgesetz. 

Bitte bringen Sie folgende Dokumente zur Anmeldung mit: Checkliste benötigte Unterlagen (PDF)

 

Aufnahmegebühr

Mit Abschluss des Schulvertrags wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 80 Euro fällig. Für Schüler*innen aus anderen Schulen des Augustinum 60 Euro.
 

Schulgebühr

Schüler*innen ohne sonderpädagogischem Förderbedarf

Für Schüler*innen ohne sonderpädagogischem Förderbedarf beträgt das Schulgeld 250,00 € im Monat (11 Monate pro Jahr, der Ferienmonat August ist ausgenommen). In sozialen Härtefällen kann ein Antrag an den Schulträger auf Schulgeldermäßigung/-erlass gestellt werden.

Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind widerruflich bis auf Weiteres von der Pflicht zur Schulgeldzahlung befreit, sofern das Schulgeld nicht ohnehin durch Dritte (insb. Träger der Jugendhilfe) übernommen wird. In den Fällen, in denen eine solche Schulgeldübernahme durch Dritte möglich erscheint, werden die Sorgeberechtigten daher aufgefordert werden, sich zunächst um eine Kostenübernahme zu bemühen. Falls das Schulgeld daraufhin nicht durch einen Träger der Jugendhilfe übernommen wird (durch die Vorlage des ablehnenden Kostenübernahmebescheids des zuständigen Jugendamts nachzuweisen), erfolgt auch in diesen Fällen widerruflich bis auf Weiteres die Befreiung von der Schulgeldpflicht aufgrund des sonderpädagogischen Förderbedarfs.