Die Zustiftung

Wissenswert

Nachhaltig fördern, wo Hilfe langfristig gebraucht wird

Eine Zustiftung ist durch eine Spende in das Vermögen, also das Grundstockkapital einer bereits existierenden Stiftung, möglich. Durch eine Zustiftung kann man sich für einen odermehrere Stiftungszwecke der ausgewählten Stiftung engagieren, ohne den Gründungsaufwand einer eigenen Stiftung zu haben. Sie kann zu Lebzeiten oder von Todes wegen getätigt werden.

Unterschied zwischen Spenden und Zustiftung

Im Gegensatz zu einer Spende sind Mittel, die zugestiftet werden, von der begünstigten Stiftung nicht zeitnah zu verwenden. Denn bei einer Zustiftung werden Vermögenswerte dem Stiftungsvermögen einer bereits bestehenden Stiftung dauerhaft zugeführt. Durch die damit verbundene Erhöhung des Stiftungsvermögens erzielt die Stiftung langfristig höhere Erträge und kann somit ihre Zwecke nachhaltiger verfolgen.

Steuerrechtliche Aspekte Zuwendungen von bis zu einer Million Euro in das Grundstockvermögeneiner gemeinnützigen Stiftung können, gemäß§ 10b Abs. 1 a EStG, in einem Zeitraum von bis zu zehn Jahren individuell steuerlich geltend gemacht werden. Dazuzählen auch Zuwendungen anlässlich einer Zustiftung inForm eines Stiftungsfonds. Die steuerliche Absetzbarkeit gilt für Privatpersonen und Gesellschafter von Personengesellschaften, nicht aber für Kapitalgesellschaften.

Die Zustiftung von Todes wegen Durch ein Vermächtnis oder eine Erbschaft von Todes wegen kann das Vermögen einer bereits bestehenden Stiftung erhöht werden. Erfolgt die Zustiftung für einen bestimmten Zweck oder eine gezielte Förderung, richten wir auf Wunscheinen Stiftungsfonds in Ihrem Namen ein. Die Erträge aus der Zustiftung ermöglichen eine jährliche Förderung der festgelegten Zwecke. Zustiftungen von Todes wegen sind – unabhängig von ihrer Höhe – von der Erbschaftsteuer befreit.

Was ist ein Stiftungsfonds?

 Der Stiftungsfonds ist eine spezielle Form der Zustiftung in das Vermögen einer gemeinnützigen Stiftung. Er kann zu Lebzeiten oder von Todes wegen eingerichtet werden. Anders als eine reine Zustiftung wird er separat verwaltet und fördert gezielt die vom Stifter oder der Stifterin bestimmten Zwecke. Voraussetzung ist, dass die Förderzwecke der gemeinnützigen Stiftung und des Stiftungsfonds übereinstimmen. Der Stiftungsfonds kann schnell und mit geringem Aufwandeingerichtet werden. Er darf einen eigenen Namen tragen und eignet sich, um gezielt einen definierten Förderzweck zu unterstützen. Dabei bildet er kein eigenes Steuersubjekt. Die Stiftung erhält die Zustiftung lediglich mit der Auflage, sienachvollziehbar und fortdauernd buchungsmäßig erkennbar festzuhalten. Der Stifter seinerseits kann sich vorbehalten, mit weiteren Zustiftungen zu Lebzeiten oder von Todeswegen den Stiftungsfonds aufzustocken.

Ein Beispiel: Der Stiftungsfonds 'geistige Entwicklung'

Ein Bewohner einer Augustinum Seniorenresidenz kam mit dem Wunsch auf uns zu, sich dauerhaft und nachhaltig für Kinder und Jugendliche mit geistigem Förderbedarf engagieren zu wollen. Er wollte dafür zeitnah einen höheren Geldbetrag zur Verfügung stellen. Damit die Spende langfristig diese Förderung ermöglichen kann, wurde dafür der “Stiftungsfonds geistige Entwicklung” eingerichtet. Dadurch kann der Stifter zu Lebzeiten genau verfolgen, wie die Erträge des Stiftungsfonds jährlich die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit geistigem Förderbedarf ermöglichen. Zum Anderen kann das Augustinum diesen Förderschwerpunktdurch die Arbeit in unseren pädagogischen Einrichtungennachhaltig absichern und zusätzliche Angebote einrichten.

Sie haben Interesse an dem Thema Zustiftung oder wollen einen eigenen Stiftungsfonds zugunsten des Augustinum gründen? Wir freuen uns, Sie zu beraten:

Spenden und Engagement

Telefon 089 70 98-513

E-Mail spenden(at)augustinum.de

Ihr Engagement durch eine Zustiftung

Unterstützen Sie gezielt bestehende Stiftungsfonds und stärken Sie damit Projekte, die bereits nachhaltig wirken:

Erika-Hering-Stiftungsfonds

Förderung und Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Lernbeeinträchtigung vorrangig im Landschulheim Elkofen.

Stiftungsfonds geistige Entwicklung

Förderung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden mit geistigem Förderbedarf.

Dr. Marianne Boesel Stiftungsfonds

Kulturförderung in der Augustinum Seniorenresidenz Stuttgart-Killesberg.

Spendenkonto

Augustinum Stiftung

IBAN: DE81 5206 0410 0205 2595 68

BIC: GENODEF1EK1

Verwendungszweck: Zustiftung "Name des ausgewählten Stiftungsfonds"