Pressemitteilung
München. Nach achtjährigen juristischen Auseinandersetzungen hat die Münchner Augustinum Gruppe Rechtsstreite um elf Immobilien erfolgreich abgeschlossen. Die Immobilien waren in den Jahren 2011 bis 2013 Gegenstand von Verkäufen an Einzelgesellschaften der norddeutschen Nordic-Kontor-Gruppe. Wie nun durch verschiedene für die einzelnen Standorte zuständige Zivilgerichte rechtskräftig entschieden wurde, war das Augustinum bei den Geschäften massiv getäuscht worden, weshalb wirksame Verkäufe nie zustande gekommen waren und das Eigentum an den Immobilien zu jedem Zeitpunkt dem Augustinum zustand.
Nach der Entdeckung von Unregelmäßigkeiten hatte das Augustinum 2014 selbst Strafanzeige erstattet und das unveränderte Eigentum an den Immobilien zivilrechtlich beansprucht. Wie verschiedene Gerichte nun festgestellt haben, hatte der 2014 verstorbene damalige Vorsitzende des Augustinum Aufsichtsrates zusammen mit dem 2014 fristlos entlassenen damaligen kaufmännischen Geschäftsführer des Augustinum und mit verschiedenen Personen auf der Käuferseite die übrigen Mitglieder des Augustinum Aufsichtsrates und den damaligen Vorsitzenden der Augustinum Geschäftsführung massiv getäuscht, unter anderem um heimlich Zahlungen in Millionenhöhe abzuzweigen; die Verkäufe waren dadurch von Anfang an unwirksam.
Durch rechtskräftige Urteile wurde nun bestätigt, dass das Eigentum an den Immobilien in Aumühle bei Hamburg, Bad Neuenahr, Bonn, Braunschweig, Dießen am Ammersee, Dortmund, Essen, Kassel, Roth bei Nürnberg, Stuttgart-Sillenbuch und Überlingen am Bodensee dem Augustinum zusteht. Der Betrieb der Häuser war seit der Entdeckung der Vorgänge 2014 zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Wesentliche Auswirkungen auf die Bilanz des Augustinum hat der jetzige Erfolg in der Eigentumsfrage nicht, die wesentlichen finanziellen Folgen hat das Augustinum bereits in seinem Jahresabschluss 2014 bilanziert und seither regelmäßig positive Jahresergebnisse im gewohnten Umfang erwirtschaftet.
So konnte das Augustinum neben der umfangreichen Instandhaltung seiner Standorte auch große Zukunftsinvestitionen wie Sanierung und Neubau der Otto‐Steiner‐Schule und der zugehörigen Heilpädagogischen Tagesstätte im Münchner Norden oder einen Neubau am Stammsitz in München‐Neufriedenheim mit einem Volumen von zusammen mehr als 75 Mio. Euro umsetzen. Daneben betreibt das Augustinum derzeit unter anderem die Übernahme des evangelischen Diakoniewerks Hohenbrunn in Bischofswiesen bei Berchtesgaden, das bis zum Jahresende als Tochterunternehmen in die Augustinum Gruppe integriert werden soll.
Trotzdem ist das Unternehmen froh, dass die langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen um die Eigentumsfrage jetzt erfolgreich abgeschlossen sind. „Die Aufklärung hat in erheblichem Maß Kräfte gebunden, der erfreuliche Abschluss erleichtert uns künftig, auch weitere Zukunftsvorhaben erfolgreich anzugehen“, erklärte der Vorsitzende der Augustinum Geschäftsführung, Joachim Gengenbach.
Gengenbach begrüßte die Klarheit der zivilgerichtlichen Entscheidungen zugunsten des Augustinum – „umso mehr, als uns im vergangenen Jahr die knappe strafrechtliche Bewertung der Vorgänge überrascht hat“. Das Landgericht München I hatte Anfang 2021 den 2014 fristlos entlassenen früheren kaufmännischen Geschäftsführer im Zusammenhang mit den fraglichen Geschäften unter anderem wegen Untreue in einem besonders schweren Fall zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, die Anklage der Staatsanwaltschaft in weiten Teilen aber nicht zugelassen. Das Strafverfahren gegen drei weitere ursprünglich von der Staatsanwaltschaft angeklagte Personen außerhalb des Augustinum war bereits im Vorfeld eingestellt worden.
Nach dem Abschluss der strafrechtlichen Aufarbeitung und nun der rechtskräftigen Klärung der Eigentumsfrage betreibt das Augustinum noch verschiedene zivilrechtliche Forderungen, unter anderem auf Schadenersatz, gegen den Nachlass des 2014 verstorbenen früheren Aufsichtsratsvorsitzenden, gegen den früheren kaufmännischen Geschäftsführer sowie gegen verschiedene Personen und Institutionen auf der vermeintlichen Käuferseite der Vorgänge.