Anmeldung

Bitte beachten Sie die einzelnen Schritte des Anmeldeprozesses und die benötigten Unterlagen. Die Anmeldung erfolgt nur über vorherige Terminvereinbarung.

Wer wird aufgenommen?

  • Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf Hören
  • Schüler*innen mit anderem sonderpädagogischem Förderbedarf (in diesem Falle wird ein Schulgeld erhoben)
  • Schüler*innen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf (in diesem Falle wird ein Schulgeld erhoben)

Informationen zur Anmeldung für neue Schüler*innen

Interessante Informationen zu unserer Schule finden Sie auf dem Padlet

Aufnahmeprozess

1. Termin vereinbaren

Bitte vereinbaren Sie zunächst einen Termin bei uns.

2. Anmeldeformulare

Füllen Sie im nächsten Schritt die entsprechenden Anmeldeformulare aus und bringen Sie diese vollständig ausgedruckt zum Anmeldetermin mit.
Anfrage zur Aufnahme (PDF)

3. Anmeldetermin

Bitte bringen Sie die benötigten Unterlagen und Gutachten zum vereinbarten Anmeldetermin mit.

4. Aufnahme

Nach erfolgreicher Prüfung aller Unterlagen erfolgt die Aufnahme.

Benötigte Unterlagen

Für die Anmeldung füllen Sie bitte das Aufnahmeformular vollständig aus und beachten auch die Anlagen sowie das Informationsschreiben zum Masernschutzgesetz. 

Bitte bringen Sie folgende Dokumente zur Anmeldung mit: Checkliste benötigte Unterlagen (PDF)

 

Aufnahmegebühr

Mit Abschluss des Schulvertrags wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 80 Euro fällig, für Schüler*innen aus anderen Schulen des Augustinum 60 Euro.
 

Schulgebühr

Schüler*innen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf Hören

Für Schüler*innen ohne sonderpädagogischen Förderbedarf Hören beträgt das Schulgeld 250,00 € im Monat (12 Monate pro Jahr). In sozialen Härtefällen kann ein Antrag an den Schulträger auf Schulgeldermäßigung/-erlass gestellt werden.
 

Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf Hören

Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf Hören sind widerruflich bis auf Weiteres von der Pflicht zur Schulgeldzahlung befreit, sofern das Schulgeld nicht ohnehin durch Dritte (z. B. Träger der Jugendhilfe) übernommen wird.

Es genügt die Vorlage eines entsprechenden sonderpädagogischen Gutachtens. In geeigneten Fällen kann der Schulträger einen Nachweis der vergeblichen Bemühungen um eine Kostenübernahme (z. B. ablehnender Kostenübernahmebescheid des zuständigen Jugendamts) verlangen.