Wissenswert
Hintergrund
Die Werkstätten sollen laut Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 weiter gefördert werden, sind sie doch wichtiger Bestandteil eines inklusiven Arbeitsmarktes im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Augustinum Werkstätten setzen sich seit vielen Jahren für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung ein und sind offen für Veränderungen.
Standen die Werkstätten für Menschen mit Behinderung zwischenzeitlich in der Kritik, so hat sich das Bild inzwischen gewandelt. Dies ist auch auf die Interessenvertretungen der Werkstätten bundesweit, seriöse Pressearbeit und die Durchlässigkeit der Werkstätten zurückzuführen.
Durchlässigkeit und Rückkehrrecht
Durch das neue Bundesteilhabegesetz hat sich die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Rehabilitation, Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetrieben und allgemeinem Arbeitsmarkt verbessert. Ebenso besteht nun ein Rückkehrrecht, falls es auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht funktioniert. Die Augustinum Werkstätten haben allein letztes Jahr vier Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt inkludiert – angesichts der nötigen engen individuellen Begleitung und Entwicklung durch unser Jobcoaching eine starke Leistung. So erfolgte eine personenzentrierte, also eine auf die Person individual abgestimmte Leistungserbringung. Außerdem konnte auf diesem Wege das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung Berücksichtigung finden, welches eigens dafür geschulte Kolleg*innen bei jedem Mitarbeitenden ausdrücklich fördern.
Ausbildung und breites Leistungsspektrum
Basis und Erfolgsfaktoren hierfür sind in den Augustinum Werkstätten einerseits eine gute Ausbildung im Berufsbildungsbereich, weiter ein breites Spektrum an Fachdisziplinen wie Metallbearbeitung, Gärtnerei, Garten-Landschaftsbau, Pflanzen-Service, Elektronik, Lackiererei, Atelier, Reinigungsservices, Montage, Orthopädie-Schusterei und Medizinprodukte sowie eine personenzentrierte Förderung unserer Klient*innen durch unseren begleitenden Sozialdienst.
Im Aus- und Berufsbildungsbereich hat das Augustinum auch zu der Werkstätten übergreifenden Bildungskooperation beigetragen. So ist das Augustinum Mitbegründer und Betreiber der BIKO-Plattform (www.biko-bayern.de.). Die Bildungskooperation ist ein Verbund aus verschiedenen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung in Bayern.
Das breite Leistungsspektrum in den Augustinum Werkstätten ist einmalig. Die vielen Fachdisziplinen erlauben unseren Klient*innen, den genau für sie exakt passenden Arbeitsplatz zu finden oder sich im Laufe der Zeit in eine andere Richtung zu entwickeln bzw. sich zu verändern.
Das Konzept der Werkstätten beinhaltet eine besondere Unterstützung durch begleitende Dienste. So fördert ein spezieller Sozialdienst an allen unseren Standorten die Beschäftigten in den täglichen Herausforderungen und in der Bildungsbegleitung. Die personenzentrierte Förderung umfasst eine umfassende Ersteinschätzung und Begleitung im Arbeitsprozess durch unsere Mitarbeitenden im Sozialdienst., welches ein umfassendes und individuelles „Jobcoaching“ enthält. Hier werden unseren Klient*innen die verschiedenen Möglichkeiten der Außenarbeitsplätze vorgestellt, daraufhin Talente entwickelt und Softskills wie Verhalten speziell geschult.
Außenarbeitsplätze
Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, auf sogenannte Außenarbeitsplätze zu wechseln. Unsere Werkstätte bietet dazu aktuell 22 Arbeitsplätze direkt in der freien Wirtschaft z.B. bei IKEA, im Evangelischen Landeskirchenamt Bayern, in der Gastronomie (Augustinum Inklusionsgesellschaft), in Kindergärten oder in der Pflege an. Im letzten Jahr konnten wie eingangs erwähnt vier Klienten auf den ersten Arbeitsmarkt wechseln, davon zwei Klienten in die Augustinum Inklusion gGmbH.
Wandel mit System
In den Augustinum Werkstätten findet ein Wandel zu einer Personenzentrierung für Menschen mit Beeinträchtigung statt. Die Rolle von Ausbildung, Jobcoaching, Marktnähe mit Vertrieb und Inklusion sind Erfolgsfaktoren dafür. Flexibilität und Prozessorientierung sind dabei große Herausforderungen für Klient*innen, Angehörige, Gruppenleitende und Sozialdienst. Die Herausforderungen und damit verbundenen Veränderungen wie Befähigung (Empowerment) zur Veränderung und Vertrauen in Arbeitgeber und Kolleg*innen spielen eine wesentliche Rolle.
Vervollständigung durch das Augustinum Bildungswerk
Für Klient*innen der Augustinum Werkstätten in München und Umgebung bietet das Augustinum Bildungswerk weitere 400 Kurse im Jahr mit mehr als 1.200 Anmeldungen zur Förderung auch außerhalb der Arbeitszeiten an. Dies reicht von der Persönlichkeitsentwicklung bis hin zu körperlicher und geistiger Fitness sowie Umgang mit der Digitalisierung. Selbstbestimmung und Mitbestimmung sind dabei zentrale Ziele.
Fazit und Ausblick
Die Arbeit der Augustinum Werkstätten hat sich in den vergangenen Jahren gewandelt und weiter verbessert. Durch neue inklusive Möglichkeiten und das nun verankerte Recht auf Rückkehr von einem Arbeitsplatz auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt in die Werkstatt haben sich realistische Möglichkeiten entwickelt. Der „Werkstatt-Status“ ist nun durchlässig und hat dadurch deutlich an Attraktivität gewonnen.
Einkommenssituation von Werkstattbeschäftigten verbessern
Ziel der neuen Bundesregierung ist es, das Werkstattentgelt durch eine Gesetzesänderung weiter zu verbessern. Bereits im Jahr 2019 gab es einen Bundestagsbeschluss zu einem transparenteren, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem. Werkstätten sind bereit, gemeinsam mit den Akteuren des Arbeitsmarktes, den Organisationen der Zivilgesellschaft und dem Staat noch konsequenter daran zu arbeiten, Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu inkludieren. Das deutsche Werkstätten-Modell gilt inzwischen als attraktiv. Ein länderübergreifender Vergleich auf der ersten europäischen Entlohnungskonferenz von WfbM in Saarbrücken im September 2021 zeigte, dass die Entlohnung inklusive der Rentenleistungen in Deutschland schon höher sind als in allen anderen EU-Ländern und Großbritannien.
Innovation und Digitalisierung als Chance
Die Digitalisierung bietet neue Arbeitsplätze durch Assistenzsysteme wie beispielsweise die Automatisierung mit Hilfe von Zahlungssystemen. Durch ein automatisiertes „Cash handling“ können wesentlich mehr Beschäftigte in inklusiven Arbeitsplätzen wie Bedienung und Verkauf eingesetzt werden als zuvor. Gleichzeitig können diese Systeme innerbetriebliche Einsparungen, zum Beispiel Taschengeldauszahlungen im Wohnen oder Brotzeitverkauf und Kantine liefern.