Pflege im Augustinum
Auch wenn der größere Teil der Bewohnerinnen und Bewohner in den Augustinum Seniorenresidenzen keine Pflege benötigt, gehört sie doch zu den tragenden Säulen des Augustinum Konzeptes: Im Augustinum leben Sie auch im Fall der Pflege selbstbestimmt und individuell betreut. Das Besondere daran: Sie werden in Ihrem Appartement gepflegt
Ihr vertrautes Zuhause und Ihre Privatsphäre bleiben dadurch auch im Fall der Pflege erhalten. Einen Umzug auf eine Pflegestation gibt es in unseren Seniorenresidenzen nicht. In allen Pflegegraden und auch bei intensiver Versorgung ist Pflege in der eigenen Wohnung möglich. Den Pflegedienst, der Sie besuchen soll, können Sie frei auswählen.
Wer in einer Augustinum Seniorenresidenz wohnt, kann sich für pflegerische Leistungen des hauseigenen Pflegedienstes entscheiden. Er ist 24 Stunden am Tag vor Ort und besucht Sie so oft wie nötig. Er erbringt sowohl Pflegeleistungen im Rahmen der Pflegeversicherung als auch die Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung im Rahmen der Krankenversicherung. In Notfällen können wir in kürzester Zeit reagieren und bei Ihnen sein. Ebenso können unsere Pflegefachkräfte flexibel und ohne großen Vorlauf die Betreuung intensivieren oder auch reduzieren.
Während einer vorübergehenden Krankheit, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, haben alle Bewohnerinnen und Bewohner in den Augustinum Seniorenresidenzen für die ersten 14 Tage Anspruch auf bis zu eine Stunde kostenfreier Versorgung pro Tag durch den Augustinum Pflegedienst. Auch die Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten oder unser Appartement-Service für die Mahlzeiten können unter die sogenannte „14-Tage-Regelung“ fallen. So können Sie sich schnell erholen und wieder ins Leben im Haus zurückfinden.
Mit unserem konsequenten Qualitätsmanagement halten wir die Pflege in unseren Häusern fachlich stets auf dem aktuellen Stand. Die Förderung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie regelmäßige Fort- und Weiterbildungen gehören zu unserem festen Programm. Qualifikation, Motivation und Zufriedenheit der Pflegekräfte werden an vielen Stellen sichtbar – in den regelmäßigen Prüfungen des „Pflege-TÜV“, in Auszeichnungen zur Kundenzufriedenheit oder als hervorragender Arbeitgeber – und kommen so auch bei unseren Bewohnerinnen und Bewohnern an.
Die Pflege wirft viele Fragen auf: Leistungen und Angebote der gesetzlichen Pflegeversicherung und Regelungen privater Versicherungen werden immer komplexer, die gesetzlichen Vorgaben für die Pflege entwickeln sich ständig weiter und sind für Laien kaum zu überblicken. Bei allen Fragen zur Pflege stehen Ihnen deshalb unsere Fachleute im Haus beratend zur Seite. Auch, wenn es um den Antrag zur Feststellung eines Pflegegrades geht oder um die Kostenerstattung durch die Pflegeversicherung. Das schafft Sicherheit für Bewohnerinnen und Bewohner, im Bedarfsfall auch für Ihre Angehörigen.
Erfahren Sie mehr zu Pflege im aktuellen Ratgeber des Bundesministeriums für Gesundheit, den Sie hier herunterladen können: