Die Agenda 2030 ist ein globaler Aktionsplan der Vereinten Nationen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung. Sie umfasst 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (die sognannten Sustainable Development Goals, auch SDGs), die bis 2030 erreicht werden sollen. Dazu gehören die Bekämpfung von Armut und Hunger, Klimaschutz, Bildung für alle, Gleichberechtigung, nachhaltige Wirtschaft und Frieden. Die Agenda fordert weltweite Zusammenarbeit zwischen Staaten, Unternehmen und Gesellschaften für eine bessere und gerechtere Zukunft.
Mit den SDGs bildet die Agenda 2030 auch die Basis für die Nachhaltigkeitsstrategie im Augustinum.
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Compliance beschreibt die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen sowie interner Richtlinien durch Unternehmen und ihre Mitarbeiter*innen. Der Begriff stammt aus dem Angloamerikanischen und bedeutet übersetzt so viel wie Rechtstreue bzw. Regelkonformität. Die Pflicht für die Einhaltung bindender Bestimmungen im Unternehmen obliegt dem Vorstand.
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD oder CS3D) ist eine Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt in der Wertschöpfungskette. Sie zielt darauf ab, dass Unternehmen, die in der EU tätig sind, zukünftig zur Achtung von Menschenrechten und Umwelt in globalen Wertschöpfungsketten verpflichtet werden sollen. Mit dem geplanten Gesetz sollen zudem Due Diligence-Prozesse stärker in die Governance-Strukturen eingebunden und gleiche Wettbewerbsbedingungen sowie Rechtssicherheit auf EU-Ebene gestärkt werden.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine 2022 verabschiedete EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen. Verankert im Lagebericht und durch die Wirtschaftsprüfung geprüft, sollen nachhaltige Bemühungen und Kennzahlen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (s. auch ESG) transparent und nach EU-weiten Standards berichtet werden. Als Basis für die zu berichtenden Themen müssen Unternehmen dazu eine Wesenlichkeitsanalyse durchführen und Stakeholder miteinbeziehen.
Due Diligence lässt sich sinngemäß als gebührende Sorgfalt übersetzen und bezieht sich auf eine mit entsprechender Sorgfalt durchgeführten Risikoprüfung mit dem Ziel, möglichst alle relevanten Gefahrenpotenziale zu identifizieren. Die negativen Auswirkungen, die durch die Geschäftstätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens in Bezug auf nachhaltigkeitsrelevante Belange entstehen oder entstehen könnten, sollen überwacht und bei Verstößen geeignete Abhilfemaßnahmen angeboten werden.
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) ist eine europäische, private, gemeinnützige Organisation, die sich für die Förderung eines einheitlichen Rechnungslegungsrahmens in Europa einsetzt. Teil dieser Aufgabe ist es, die Standards für die CSRD auszuarbeiten.
Emissionen (vom lateinischen emittere, herausschicken) sind alle Störfaktoren, die durch menschliche (anthropogene) oder natürliche Aktivitäten in die Umwelt gelangen. Das können Schadstoffe, Schallwellen, Strahlungen, Geräusche oder Erschütterungen sein. Anthropogen bedingte Emissionen stammen zumeist aus Verkehr, Industrie und Landwirtschaft, sind aber auch in der Sozialwirtschaft durch Mobilität und Gebäudebestand zu finden. Dabei bedingen die Emissionen aus Treibhausgasen den Klimawandel.
Die Abkürzung „ESG“ steht für Environmental, Social und Governance (zu Deutsch: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) und bezeichnet ein umfassendes Regelwerk zur Bewertung der nachhaltigen und ethischen Praxis von Unternehmen. Auch die CSRD ist inhaltlich nach diesen drei Feldern aufgebaut.
Die Taxonomie-Verordnung ist ein zentraler Bestandteil des EU-Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzwesen. Ziel des Aktionsplans ist es, die Finanzströme in ökologisch nachhaltige Aktivitäten zu lenken. Die Taxonomie soll als EU-weites Klassifikationssystem genau definieren, welche Wirtschaftsaktivitäten als nachhaltig deklariert werden können und welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen. Damit soll ein einheitliches Verständnis geschaffen sowie Greenwashing verhindert werden.
Der Europäische Green Deal ist eine Strategie der Europäischen Union, die 2019 von der Europäischen Kommission vorgestellt wurde. Er soll den Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft schaffen,
Dabei umfasst der Green Deal Maßnahmen zur CO₂-Reduktion, Förderung erneuerbarer Energien, nachhaltiger Industrie, umweltfreundlicher Mobilität und Biodiversitätsschutz. Zudem unterstützt er eine grüne Landwirtschaft und Investitionen für einen gerechten Wandel.
Mehr Informationen zum Green Deal finden Sie auf der Seite der Europäische Kommission.
Das Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol, auf Deutsch auch THG-Protokoll) ist der am häufigsten verwendete Standard für die Bilanzierung und Berichterstattung von Emissionen (s. auch ökologischer Fußabdruck). Entstanden ist es in Zusammenarbeit zwischen dem World Resources Institute (WRI) und dem World Business Council for Sustainable Development (WBCSD). Das GHG Protocol teilt die THG-Emissionen in drei Bereiche – sogenannte Scopes:
Hinter Greenwashing steckt eine Marketingstrategie, die Unternehmen in der Öffentlichkeit umweltfreundlich und nachhaltig erscheinen lässt, wobei der Begriff eine kritische Bezeichnung für diese PR-Methode ist. Unternehmen suggerieren auf diese Weise Verantwortung für Natur und Umwelt, wodurch ihnen ein grünes Image zugeschrieben wird, obwohl dies nicht unbedingt der Realität entspricht. Meist werden gezielt Desinformationen verbreitet, um ein Unternehmen ökologischer erscheinen zu lassen. Diese Desinformationen sind nicht nur Unwahrheiten, sondern umfassen auch die Verschleierung und Ablenkung von gewissen Aspekten.
Klimaneutralität bedeutet, dass der Mensch durch die Summe seine Aktivitäten das Klima insgesamt nicht beeinflusst.
Treibhausgasneutralität bezieht sich hingegen auf Aktivitäten, bei denen entweder keine klimawirksamen Gase (THG) in die Atmosphäre abgegeben oder diese Emissionen vollständig ausgeglichen werden. Die Reduzierung und insbesondere die Vermeidung von THG-Emissionen sollte dabei Vorrang vor der Kompensation erhalten. Zudem werden andere Einflussfaktoren auf das Klima bei der Bilanzierung vernachlässigt, bspw. die klimawirksame Veränderung von Wasser und Böden.
Als Augustinum orientieren wir uns mit unserer strategischen Ausrichtung eng an den Zielen der Deutschen Bundesregierung und streben Treibhausgasneutralität bis 2045 an.
Nachhaltigkeit bedeutet, verantwortungsbewusst mit den begrenzten Ressourcen der Erde umzugehen und dabei eine zukunftsfähige Gesellschaft zu gestalten, die zukünftigen Generationen die gleichen Möglichkeiten bietet und soziale Gerechtigkeit fördert. Damit wir das schaffen, müssen wir die Bereiche Umwelt, Soziales und Wirtschaft gleichermaßen in unsere Entscheidungen einbeziehen.
Eine Nachhaltigkeitsstrategie beschreibt den Plan, wie mit relevanten Nachhaltigkeitsthemen umgegangen wird. Sie sind der instrumentelle Kern eines Nachhaltigkeitsmanagements. Sie betreffen Kernprozesse in Unternehmen und Politik und sind in allen Bereichen systematisch in Prozesse und Maßnahmen zu integrieren. Nachhaltigkeitsstrategien eignen sich zur Steuerung, wenn sie mit Zielen und Zeitrahmen sowie quantifizierten Indikatoren hinterlegt sind, regelmäßig überprüft werden und wenn über den Fortschritt der Zielerreichung und ggf. über Zielkonflikte berichtet wird.
Der ökologische Fußabdruck ist die Fläche auf der Erde, die aktuell für den Lebensstil eines Menschen benötigt wird. Das sind z. B. die Flächen für die Produktion von Kleidung, Nahrung und Energie, aber auch zur Entsorgung von Müll oder zum Binden des Kohlendioxids, das durch menschliche Aktivitäten freigesetzt wird. Die Werte werden in Globalen Hektar pro Person und Jahr angegeben und unterscheiden sich je nach Region erheblich.
Ein von der EU-Kommission im Februar 2025 verabschiedeter Vorschlag, die Pflichten der CSRD, der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) sowie der EU-Taxonomie zu bündeln und dadurch den bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Die Verabschiedung durch das europäische Parlament und den Rat steht noch aus.
Ressourcen sind materieller oder immaterieller Natur. Sie umfassen sowohl Materialien, die in Unternehmensprozesse einfließen oder für solche genutzt werden (z. B. Kraftstoffe, Boden, Geldmittel, Arbeitskraft, Zeit, Informationssysteme), als auch sogenannte Ökosystemdienstleistungen, also Vorteile, die Menschen durch natürliche Prozesse von Ökosystemen nutzen.
Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (englisch: Sustainable Development Goals, SGDs) sind politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen, die weltweit der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene dienen sollen. Entwickelt wurden sie im Rahmen der Agenda 2030. Dazu gehören u. a. die Bekämpfung von Armut und Hunger, Klimaschutz, Bildung für alle, Gleichberechtigung, nachhaltige Wirtschaft und Frieden. Die Agenda fordert weltweite Zusammenarbeit zwischen Staaten, Unternehmen und Gesellschaften für eine bessere und gerechtere Zukunft.
Stakeholder (auch Anspruchsgruppen) sind alle Personen oder Gruppen, die ein Interesse an einem Unternehmen oder einem Projekt haben, da sie entweder davon beeinflusst werden oder es selbst beeinflussen können. Zu den Stakeholdern gehören zum Beispiel Mitarbeitende, Kund*innen, Lieferanten oder Investoren. Stakeholder spielen eine zentrale Rolle für den Erfolg eines Unternehmens, denn sie gestalten es durch ihre Interessen und Erwartungen mit.
Als Treibhausgase (THG) bezeichnet man Gase, die von der Erde reflektierte Wärmeenergie absorbieren und so die Temperatur auf der Erde beeinflussen. Seit Beginn der Industrialisierung steigen durch anthropogene Einflüsse die Emissionen von klimawirksamen Gasen kontinuierlich und teils drastisch an. Der Treibhauseffekt wird somit verstärkt und beeinflusst dadurch unser Erdklima, das sich seit Anfang des 20. Jahrhunderts so schon um mehr als 1°C erwärmt hat (anthropogener Treibhauseffekt).
Zu den Treibhausgasen gehören Wasserdampf (H2O), Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), und Lachgas (N2O) sowie die fluorierten Treibhausgase (F-Gase).
Die Wesentlichkeitsanalyse (auch: Materialitätsanalyse) ist ein strategisches Analysewerkzeug, mit dem die für eine Organisation und ihre Anspruchsgruppen (Stakeholder) bedeutenden Nachhaltigkeitsthemen ermittelt werden. Sie umfasst die externe Umfeldanalyse, die interne Organisationsanalyse und die Analyse der Stakeholder-Erwartungen.
Die CSRD fordert dabei eine erweiterte Form – die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Die doppelte Betrachtungsweise berücksichtigt einerseits die positiven wie negativen Auswirkungen des unternehmerischen Handelns nach außen – auf Mensch, Umwelt, etc.; sowohl tatsächlicher als auch potenzieller Art. Zudem gilt es, die finanziellen Chancen und Risiken, die sich durch äußere Einflüsse für das Unternehmen ergeben können, zu analysieren.