Nachhaltigkeit
Am 01. Januar 2023 ist das bundesweit geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Ziel ist es, unternehmerische Sorgfaltspflichten entlang der eigenen Lieferketten auszuüben und somit Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken zu vermeiden.
Teil der Sorgfaltspflichten sind ein kontinuierliches Risikomanagement sowie Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die in einem jährlichen Bericht festgehalten und durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geprüft werden. Zudem stellt ein Beschwerdemanagement sicher, dass Hinweise oder Verstöße im Sinne des LkSG jederzeit niederschwellig gemeldet werden können.
Das Augustinum kommt der Verantwortung des LkSG und der Compliance-Richtlinien aus Überzeugung nach und hat dies in seiner Grundsatzerklärung verankert. Zudem sensibilisieren wir unsere Geschäftspartner*innen mit unserem Verhaltenskodex.
Augustinum Gruppe - Grundsatzerklärung zur Achtung und Wahrung der Menschenrechte
Augustinum Gruppe - Verhaltenskodex für Geschäftspartnerschaften
Menschenrechtsverletzungen nach § 2 Abs. 2
Nr. 1-11 LkSG:
Kinderarbeit
Zwangsarbeit
Formen der Sklaverei
Missachtung von Arbeitsschutzstandards
Missachtung der Koalitionsfreiheit
Diskriminierung von Beschäftigten
Vorenthalten eines angemessenen Lohns
Menschenrechtsverletzungen durch Umweltschädigungen
Widerrechtliche Zwangsräumungen
Gewalt durch Sicherheitskräfte
Umweltbeeinträchtigungen nach § 2 Abs. 2
Nr. 9 LkSG:
Schädliche Bodenveränderung
Gewässerverunreinigung
Luftverunreinigung
Schädliche Lärmemission
Übermäßiger Wasserverbrauch
Über das Beschwerdesystem können Hinweise und Verstöße der Menschenrechte und umweltbezogenen Pflichten gemeldet werden.