Grundlage für die Aufnahme an der Samuel-Heinicke-Realschule sind die Regelungen laut Bayerischem Erziehungs- und Unterrichtsgesetz. Diese finden Sie auf der Seite der bayerischen Realschulen, zuständig ist die MB-Dienststelle München Stadt.
Anfragen zur Aufnahme für das kommende Schuljahr 2025/2026 sind ab sofort möglich.
Das Datum für die Aufnahme 2025 ist 05., 06. und 07.05.2025. Der Probeunterricht findet am 13., 14. und 15.05.2025 statt.
Unsere Informationsveranstaltung für das Schuljahr 2025/2026 fand am 18.01.2025 von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr in unserer Aula statt.
Falls Sie nicht vor Ort dabei sein konnten, haben wir hier die wichtigsten Informationen zum Download zusammengestellt
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und schicken es per E-Mail an shs-rs(at)augustinum.de
Bitte senden Sie uns die benötigten Unterlagen per Post, Fax oder E-Mail.
Sie erhalten so bald wie möglich Rückmeldung von unserem Sekretariat.
Die endgültige Aufnahme erfolgt durch einen Schulvertrag. Mit Abschluss dieses Schulvertrags wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 80 Euro fällig.
Das Schulgeld beträgt 250 Euro monatlich. Es wird für zwölf Monate im Jahr erhoben. In sozialen Härtefällen kann ein Antrag an den Schulträger auf Schulgeldermäßigung/-erlass gestellt werden.
Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf Hören sind widerruflich bis auf Weiteres von der Pflicht zur Schulgeldzahlung befreit, sofern das Schulgeld nicht ohnehin durch Dritte (z. B.. Träger der Jugendhilfe) übernommen wird. Es genügt die Vorlage eines entsprechenden sonderpädagogischen Gutachtens. In geeigneten Fällen kann der Schulträger einen Nachweis der vergeblichen Bemühungen um eine Kostenübernahme (z. B. ablehnender Kostenübernahmebescheid des zuständigen Jugendamts) verlangen.
Der Schulträger behält sich ausdrücklich vor, mit einer Ankündigungsfrist von sechs Monaten auch von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf Hören wieder Schulgeld zu erheben.
Gegenseitige Kündigungen des Schulvertrags sind möglich. Die Voraussetzungen dafür ergeben sich aus dem Schulvertrag.
Von Schüler*innen und Eltern wird erwartet, dass sie den christlichen Erziehungsgedanken unterstützen und gemeinsam mit den Lehrkräften und Erzieher*innen die Förderung der Jugendlichen bis hin zur beruflichen Integration begleiten.
Schüler*innen, die nicht im Studienheim wohnen, fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Schule. Eine tägliche Beförderung mit Schulbussen ist nicht gegeben. Für Schüler*innen mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf Hören gilt dabei die Kostenfreiheit des Schulwegs.