Kaum zu glauben: Jeder von uns wirft im Jahr durchschnittlich 75 Kilogramm Lebensmittel weg. Allein in Privathaushalten landen damit rund 6 Millionen Tonnen Lebensmittel im Müll. Als wäre das nicht schon traurig genug: Fast die Hälfte davon wäre noch genießbar gewesen.
Einer der Gründe: viele verstehen das gesetzlich vorgeschriebene Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) falsch. So landet fast die Hälfte der Lebensmittel, die aufgrund eines abgelaufenen MHD entsorgt werden, ungeöffnet im Müll. Dabei ist das nicht notwendig: Genaues Anschauen, prüfendes Riechen und vorsichtiges Probieren geben in den meisten Fällen schnell Aufschluss darüber, ob das Lebensmittel noch genießbar ist.
Das MHD ist ein Qualitäts- und kein Wegwerfdatum. Seit 1981 ist es in Deutschland rechtlich vorgeschrieben – als Orientierung für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Wichtig für die Haltbarkeit ist die ordnungsgemäße Aufbewahrung der Produkte sowie ihr sachgemäßer Transport, zum Beispiel vom Geschäft nach Hause. Und wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum bereits abgelaufen ist? Bei richtiger Lagerung können die Produkte in den meisten Fällen auch nach Ablauf des MHD gegessen oder getrunken werden. Ist das MHD erreicht oder überschritten, kann jeder selbst beurteilen, ob ein Lebensmittel noch gut ist. Sind deutliche Veränderungen in Farbe, Konsistenz, Geruch oder Geschmack erkennbar, sollten die Produkte besser weggeworfen werden.
Im Unterschied zum MHD gibt das Verbrauchsdatum genau an, bis zu welchem Zeitpunkt das Lebensmittel verbraucht werden sollte. Leicht verderbliche Lebensmittel, zum Beispiel Hackfleisch und frisches Geflügelfleisch, können durch Keime verdorben und gesundheitsschädlich sein, ohne dass dies mit den eigenen Sinnen wahrgenommen werden kann. Auf diesen Lebensmitteln muss ein Verbrauchsdatum angegeben sein. Auch sollten hier die genannten Lagerungsbedingungen eingehalten und die Kühlkette beim Transport vom Geschäft nach Hause beachtet werden. Produkte nach Ablauf des Verbrauchsdatums sollten nicht mehr verzehrt werden!
In Restaurantküchen dürfen Lebensmittel, die das MHD überschritten haben, nicht mehr verwenden und das Produkt muss laut Hygienevorschrift weggeworfen werden. Für unsere Köch*innen ist es daher oberstes Gebot, eingekaufte Lebensmittel vor dem Ablaufdatum zu verarbeiten.