Unterstützung für die Arbeit mit Menschen in besonderen Lebenslagen
Wie können Sie mit Geldauflagen helfen?
Als Richter, Staatsanwalt oder Finanzbehörde können Sie durch die Vergabe von Geldauflagen einen wichtigen Beitrag zu mehr Freiräumen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in besonderen Lebenslagen leisten.
Als gemeinnützige Stiftung des öffentlichen Rechts engagieren wir uns in ganz Deutschland für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren in besonderen Lebenssituationen.
Im Zentrum der Spendenprojekte steht die Begleitung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit geistiger oder Mehrfachbehinderung sowie die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Hörschädigung oder erhöhtem Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung in München und Südbayern.
Sonderkonto für Geldauflagen
Augustinum Stiftung (Evangelische Bank)
IBAN: DE37 5206 0410 0105 2595 68
BIC: GENODEF1EK1
Gerne stellen wir Ihnen Material zu Verfügung, das den Verfahrensablauf erleichtert. Dies beinhaltet gesonderte Überweisungsträger und Adressaufkleber mit unserer Anschrift und der Kontoverbindung sowie Informationen über die Arbeit der Augustinum Stiftung.
Wir verwenden die Geldauflagen ausschließlich für die in der Satzung vorgesehenen Zwecke nach §52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 4, 5, 7 und 10 AO.
Jugend- und Altenhilfe
öffentliches Gesundheitswesen
Behindertenfürsorge
Bildung und Erziehung
Kunst
Hier erhalten Sie einen Einblick in unsere Projekte und Erfolge.
Mit unserem Fördermagazin halten wir Sie gerne auf dem Laufenden
Wir informieren die zuweisende Behörde zeitnah über den Eingang (oder Nichteingang) zugewiesener Geldauflagen. Am Jahresanfang informieren die zuständigen Oberlandesgerichte und die Generalstaatsanwaltschaften über die Höhe der Zuweisungen und Zahlungen von Geldauflagen des abgelaufenen Kalenderjahres.
Wir führen ein separates Konto für Geldauflagen.
Für dieses Sonderkonto stellen wir separate Überweisungsträger mit dem Vermerk „Nicht von der Steuer absetzbar“ bereit.
Unser Sonderkonto für Geldauflagen
Augustinum Stiftung (Evangelische Bank)
IBAN: DE37 5206 0410 0105 2595 68
BIC: GENODEF1EK1
Haben Sie Fragen zu einem Zahlungseingang?
Wenden Sie sich gerne persönlich an uns >
Bitte überweisen Sie Ihre Geldauflage oder Ihr Bußgeld ausschließlich auf unser oben genanntes Geldauflagenkonto. Nur so können wir es richtig einordnen und dem Gericht fristgerecht bestätigen.
Bitte beachten Sie:
dass bei der Zahlung unbedingt das Aktenzeichen des Gerichtes anzugeben ist. Nur so kann Ihre Zahlung zugeordnet und dem Gericht bestätigt werden
dass wir für solche Zahlungen keine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) ausstellen dürfen
dass wir nicht über Ratenzahlungen oder Fristverlängerungen entscheiden dürfen. Bitte wenden Sie sich dafür an das zuständige Gericht.
Sie haben weitere Fragen zu Ihrer Spende, zu einer Einrichtung oder einem Projekt?
Wir freuen uns, mit Ihnen in Kontakt zu kommen!
So erreichen sie uns >
Wir sind für Sie da!
Bei Fragen zum Thema Geldauflagen freuen wir uns über Ihren Anruf, Ihre E-Mail oder Ihre Post.
Augustinum Stiftung
Spenden und Engagement
Stiftsbogen 74
81375 München
spenden(at)augustinum.de
Samuel Bayer
Ansprechpartner Geldauflagen
Telefon 089 70 98 512
E-Mail samuel.bayer(at)augustinum.de